03.01.2025 Aufruf zur Demonstration!!!
Am 30. Januar 2025 ab 10.00 Uhr findet in Hannover eine Demonstration des Landesjagdverbandes Niedersachsen unter dem Motto:
Jetzt geht’s ums Ganze – Jagd sichern, Natur bewahren!
statt. Dort wird es ab 10.00 Uhr eine Auftaktkundgebung geben, bevor wir uns mit Jagdhörnern und orange-farbiger Warnkleidung gemeinsam zum niedersächsischen Landtag begeben.
Der Erfolg eines gemeinsamen Protestes hängt entscheidend davon ab, wie geschlossen die organisierten, bundesweiten Landesjagdverbände am 30. Januar in Hannover auftreten.
Nun ist der Zeitpunkt gekommen, an dem jede Jägerin und jeder Jäger etwas dazu beitragen kann und muss, damit unsere Jagd zukunftsfähig bleibt!
Die Jägerschaft Gera e. V. wird am 30. Januar 2025 ab ca. 06.30 Uhr von Gera aus mit einem/mehreren Bussen (jeweils 50 Sitzplätze) nach Hannover fahren und dem Aufruf des LJV Niedersachsen e. V. folgen.
Bis zum 14. Januar 2025 erbitte ich eure Rückmeldungen, wer dieses Angebot in welchem Umfang nutzen möchte. Aus o. g. Grund erfolgt bei geplanter Teilnahme die Überweisung in folgender Form:
Kontoinhaber: JS Gera Schatzmeister
IBAN: DE08 8305 0000 0001 5493 24
BIC: HELADEF1GER
Verwendungszweck: 30.01.25, Name, Jägerschaft, Mobilnummer
Betrag: 35,00 EUR
Weitere Informationen erfolgen so bald feststeht, wie viel Jägerinnen und Jäger sich am 30.01.2025beteiligen werden.
Unter folgendem Link lässt sich der Aufruf der Niedersachsen nachlesen: https://www.ljn.de/news.
Mit Weidmannsheil grüßt
Thomas Widling (widling@hotmail.de, Mobil 0179 9220451)
LJV Thüringen e. V.
29.11.2024 | Rotwildgenetik Projekt
Liebe Waidgenossen und Waidgenossinen wie Ihr sicherlich wisst steht es um die Zukunft unseres Rotwildes nicht gut und die genetische Verarmung schreitet voran.
Aus diesem Grund ist ein neues Projekt ins Leben gerufen wurden um festzustellen wie schlimm die Situation ist und als Grundlage für zukünftige Schutzprogramme.
Dafür können wir alle etwas beitragen.
Um unseren König des Waldes eine Chance zu geben.
Deswegen bitten wir euch alle Proben von erlegten Rotwild zu sammeln und diese dem Projekt beizusteuern.
Gerne könnt ihr die Proben in der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Schleiz abgeben oder Sie selber einfrieren melden und sie werden dann zu gegebener Zeit bei euch abholen.
Ziel ist es, das noch laufende Jagdjahr mit den anstehenden Gesellschaftsjagden zur Probengewinnung zu nutzen, um für die ab 2025 bis 2026 an der Uni Gießen laufenden Genuntersuchungen ausreichendes Probenmaterial möglichst flächendeckend entsprechend der tatsächlichen Rotwildvorkommen zu gewinnen. Das „Rotwildgenetik-Projekt“ wird aus Mitteln der Jagdabgabe unterstützt und ist mit seinen Ergebnissen von bundesweiter Bedeutung für den Artenschutz und die künftige nachhaltige Bewirtschaftung unserer größten heimischen Hirschart.
Insbesondere aus den in Anlage ersichtlichen gelb und rot markierten Gebieten werden dringend weitere Genproben benötigt, um eine Aussage zum Wanderverhalten und zur Vernetzung der Einstandsgebiete zu konkretisieren.
Hier bedeutet:
- Grün: Ausreichende Probenanzahl angekündigt
- Orange: Hier werden für das sichere Erreichen der Mindestmenge noch Proben benötigt
- Rot: Hier gibt es bislang keinen Kontakt, es besteht dringender Bedarf an mindestens 60 Gewebeproben
Zusätzlich werden noch Proben von Rw-Populationen außerhalb der Vorkommensgebiete benötigt. Zum Beispiel aus Gebieten wie NP Hainich, Hohe Schrecke, und der Population Richtung Sachsen-Anhalt im Raum des Kyffhäuser Forstes. Auch aus Bereichen in denen die Mindestanzahl von Proben erwartungsgemäß erfüllt wird (grün) sind wir für weitere Kontakte und Proben dankbar. Eine feinere Unterteilung der Probengebiete im Laufe des Projektes auf Grund neuer Erkenntnisse bzgl. aktuell unbekannter Barrieren kann erforderlich werden – sodass dadurch zusätzliche Proben benötigt werden.

17.08.2023 | Ergebnisse der Jagdstrecke 2022/23
Ergebnisse der Jagdstrecke 2022/23
Bitte orientieren Sie sich zu den Ergebnissen der Jagdstrecke des Jagdjahres 2022/23 auf der in Anlage beigefügten Pressemeldung des TMIL. Eine detaillierte Auswertung der Jagdstrecke wird bei Vorliegen der detaillierten Zahlen und Fakten aus den Kreise unseres Freistaates in unserer Verbandszeitung und in der jährlich erscheinenden Broschüre „Jagdstreckenauswertung für die bedeutsamsten Wildarten des Freistaates“ erfolgen.
17.07.2023 | SVLFG änderte Hinweise zur Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“
Im Rahmen der bei bevorstehenden Erntejagden wieder erhöhten Unfallgefahren erfolgte durch die SVLFG eine Änderung der entsprechenden Hinweise. Dabei geht es um erhöhte Ansitzeinrichtungen bei Erntejagden und Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden. Die SVLFG selbst schriebt im Vorblatt zu den Hinweisen: „Die Hinweise geben vornehmlich an, wie die in der Unfallverhütungsvorschrift normierten Schutzziele erreicht werden können. Sie schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus oder enthalten darüber hinaus weitere Erläuterungen zu dieser Unfallverhütungsvorschrift.“
Zu Erntejagden heißt es in den Hinweisen (zu § 3 Abs. 4 UVV) nunmehr: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn […] bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“
Bei der farblichen Abhebung von der Umgebung bei Gesellschaftsjagden entfällt in den Hinweise das Hutband. Es heißt nunmehr „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B. Warnwesten.“ Dies entspricht auch dem mittlerweile etablierten Standard.
